Kontakt
Michael Galeotti Zahntechnik GmbH
Thorner Straße 3a
49661 Cloppenburg

Tel: +49 4471 - 932299
Fax: +49 4471 - 932288
E-Mail: galeotti@t-online.de

AGB



Geltung


Dem Vertragsverhältnis liegen ausschließlich unsere AGB zugrunde. Diese AGB gelten auch für zukünftige Geschäfte zwischen den Vertragspartnern, ohne dass es eines erneuten Hinweises auf die AGB bedarf. 


Die Geschäftsbedingungen des Vertragspartners ( im folgenden Auftraggeber genannt ) gelten nicht.


Die in Auftrag gegebenen Werke sind Sonderanfertigungen und werden nach den Vorschriften des Medizinproduktegesetzes ( MPG ) angefertigt.


Preise


Die Auftragserteilung zur Erstellung des Werkes ist bindend.


Die den Auftraggeber vorliegende Preisliste wird von ihm anerkannt und ist Bestandteil des Vertrages. Zu den genannten Preisen kommt die am Tage der Lieferung bzw. Leistung jeweils in der gesetzlichen Höhe gültigen Mehrwertsteuer hinzu.


Wird eine neue aktuelle Preisliste ausgegeben, verliert die alte ihre Gültigkeit.


Kostenvoranschläge beziehen sich auf die am Tage der Ausstellung gültigen Preisliste. Sie berücksichtigen nur vorhersehbare Aufwendungen und sind nur in schriftlicher Form verbindlich. Erhöhungen bis 10 % werden vom Auftraggeber ohne vorherige Rückfrage anerkannt. Bei Erhöhungen über 10 % erfolgt vor Beginn der Arbeit Abstimmung mit dem Auftraggeber. Änderungen der Preise für gesondert zu berechnende Materialien ( z.B. Zähne, Edelmetall, Konfektionsteile u.a. ) verändern den Kostenvoranschlag in jedem Fall


Lieferzeit / Abnahme


Lieferfristen sind nur bei schriftlicher Vereinbarung verbindlich.


Die Einhaltung der vereinbarten Lieferfrist setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Auftraggeber zur Verfügung zu stellenden und für die Ausführung des Auftrages notwendigen Arbeitsunterlagen voraus. Die Lieferfrist beginnt erst mit der Erfüllung dieser Voraussetzungen.


Bei Überschreitung der Lieferfrist kann der Besteller nur im Falle des Leistungsverzuges durch uns oder der von uns zu vertretenden Unmöglichkeit vom Vertrag zurücktreten.


Die Abnahme des Werkes durch den Auftraggeber, erfolgt spätestens zu dem Zeitpunkt, zu dem er das Werk endgültig den Patienten eingliedert..


Zahlung / Zahlungsverzug


Am Monatsende wird eine Rechnungszusammenstellung ( Sammelrechnung ) angefertigt und dem Auftraggeber zur Kenntnis gebracht. Der ausgewiesenen Rechnungsbetrag ist zahlbar innerhalb 30 Tage ohne Abzug. Bei Zahlungen innerhalb 8 Tage nach Rechnungserhalt ist der Auftraggeber berechtigt 2 % Skonto in Abzug zu bringen.


Schecks gelten erst mit Einlösung als Zahlung. Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen in Höhe von 3 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet werden.


Gegen Zahlungsansprüche des Auftragnehmers kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen und rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.


Die Geltendmachung eines weitgehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.


Ein Zahlungsverzug berechtigt uns für dessen Dauer zur Zurückhaltung aller Lieferungen und Leistungen.


Haftung


Der Auftraggeber hat die Arbeiten sofort nach Empfang auf die Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Beanstandungen sind vom Auftraggeber unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Der Auftraggeber hat die für eine Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung erforderlichen Arbeitsmodelle zur Verfügung zu stellen. Bei Pasungenauigkeiten muss die Mängelrüge innerhalb von 10 Tagen seit Empfang der Arbeit unter Vorlage der Ersatzmodelle erfolgen; neue Modelle bzw. Abformungen sind beizufügen bzw. unverzüglich nachzureichen.


Gewährleistungsansprüche sind auf das Recht auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung beschränkt; die Entscheidung hierüber bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung hat der Auftraggeber das Recht, die Vergütung herabzusetzen oder vom Vertrage zurückzutreten.


Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer grob fahrlässigen Vertragsverletzung des Auftragnehmers oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers beruhen. 


Im Verkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts, sowie öffentlich – rechtlichen Sondervermögens ist unsere Haftung für leicht fahrlässiges Verhalten ausgeschlossen, es sei denn, sie beruht auf der Verletzung von Kardinalpflichten. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht, soweit wesentliche Rechtsgüter wie Leben und Gesundheit betroffen sind.


Wir haften nicht für Mangel- oder Mangelfolgeschäden. Dies gilt auch für das fehlen zugesicherter Eigenschaften, sofern sich die Zusicherung nicht gerade auf derartige Folgeschäden erstreckt.


Soweit unsere Haftung ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.


Arbeitsunterlagen


Alle Arbeiten werden mit großer Sorgfalt angefertigt. Der Auftragnehmer hat jedoch keinen Einfluss auf die Qualität der eingesandten Modelle und Abformungen. Diese Unterlagen sind für den Sitz im Munde von entscheidender Bedeutung. Arbeitsunterlagen, die mangelhaft erscheinen, können daher unter Rücksprache und Abstimmung mit dem Auftraggeber zurückgesandt werden. Für die Folgen fehlerhafter Modelle und Abformungen muss in jedem Falle der Auftraggeber einstehen.


Material- und Zubehörteilstellung


Vom Auftraggeber angelieferte Materialien (Edelmetall, Zähne etc. ) oder Zubehörteile ( Fertigteile, z.B. Geschiebe, Gelenke etc. ) können mit einem handelsüblichen Verarbeitungszuschlag belegt werden.


Misserfolge aufgrund fehlerhafter vom Auftraggeber angelieferter Materialien oder Zubehörteile gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.


Für die Aufbewahrung der vom Auftraggeber angelieferten Materialien oder Zubehörteile haftet der Auftragnehmer mit der Sorgfalt, die er in eigenen Angelegenheiten aufwendet.


Eigentumsvorbehalt


An sämtlichen gelieferten Arbeiten wird das Eigentum vorbehalten bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen, auch der Nebenforderungen aus der Geschäftsverbindung.


Mit der Auftragserteilung tritt der Auftraggeber Forderungen, die er in Ausübung seiner Berufs- oder Erwerbstätigkeit erworben hat, in Höhe des gesamten Laborauftrages an den Auftragnehmer ab.


Änderungen des Vertrages


Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.


Änderungen und Ergänzungen zu dem Vertrag wurden nicht getroffen.


Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, berührt diese Unwirksamkeit nicht die übrigen Bestimmungen des Vertrages.


Erfüllungsort und Gerichtsstand


Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Sitz des Laboratoriums.


Gerichtsstand ist der Sitz des Laboratoriums, sofern :

die im Klagewege in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik verlegt oder ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.


Ansprüche in Wege des Mahnverfahrens geltend gemacht werden.


Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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